Ausweitung der Pfandpflicht und Förderung von Mehrwegverpackungen
Neues Verpackungsgesetz
von Ansgar Wessendorf,
Der Bundesrat hat Mitte Mai 2017 dem Verpackungsgesetz zugestimmt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hatte der Bundestag Ende März ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Nun haben die Länder dem Kompromiss zugestimmt, den das Bundesumweltministerium erarbeitet hatte. Das Gesetz für mehr Recycling kann somit 2019 in Kraft treten.
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Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Dies soll durch eine Ausweitung der Pfandpflicht und eine besondere Förderung von Mehrwegverpackungen erreicht werden.
Was ändert sich für den Verbraucher?
Künftig informieren Schilder in Supermärkten die Kunden darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Zudem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren. Damit sollen Verbraucher dazu angeregt werden, mehr Mehrweg zu kaufen. 70 Prozent der Getränkeverpackungen sollen wiederverwendet werden. Bisher sind es rund 45 Prozent.
Bei den Mülltonnen bleibt jedoch alles beim Alten: Ob man eine gelbe Tonne oder gelbe Säcke für Verpackungsmüll hat oder eine orange Tonne für alle Wertstoffe hängt davon ab, ob Kommunen und private Unternehmen sich darauf verständigen.
Bereits 2011 plante die Bundesregierung deutschlandweit eine einheitliche Wertstofftonne für Verpackungsmüll, Plastik und weitere Wertstoffe einzuführen. Das 2011 angedachte Wertstoffgesetz wurde jedoch nicht umgesetzt. In Deutschland gibt es auch mit dem neuen Verpackungsgesetz keine Wertstofftonnen-Pflicht.
Wie sieht es mit Verpackungsrecycling aus?
Die Recyclingquoten werden mit dem neuen Gesetz erhöht. So steigt beispielsweise die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei Metallen, Glas und Papier werden die Recycling-Quoten angehoben. Fast die Hälfte der im gelben Sack und in der gelben Tonne gesammelten Verpackungsabfälle landet in der Müllverbrennungsanlage. Deshalb werden den Verwertern Recyclingquoten vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2022 je nach Material auf bis zu 90 Prozent steigen.
Lesen Sie mehr zum Verpackungsgesetz zu dem sich das Forum PET in der Vergangenheit positiv geäußert hat.