Corona-Epidemie: Lebensmittel und Medikamente brauchen Verpackungen

Verpackungshersteller sind „systemrelevant“

Um in der aktuellen Corona-Krise möglichst viele Leben zu schützen, sind drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens entweder bereits verkündet oder werden erwogen. Im Namen der über 300 Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland macht die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen darauf aufmerksam, dass Verpackungen unerlässlich für die Versorgung der Bevölkerung zum Beispiel mit sicheren Lebensmitteln, Schutzausrüstungen und Arzneimitteln sind. Deren Produktion muss daher als „systemrelevant“ eingestuft werden.

Wichtige Auswirkungen der Einordnung als „systemrelevant“

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Die „systemrelevante“ Bedeutung von Lebens- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte muss bei künftigen Entscheidungen über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter, Quarantäneanordnungen oder Betriebsschließungen berücksichtigt werden. Für Mitarbeiter in diesen Betrieben sollte eine Notbetreuung in Kitas und Schulen flächendeckend möglich sein. Ein offizieller Nachweis, dass Mitarbeiter Teil der kritischen Infrastruktur sind, sollte ermöglichen, dass insbesondere Produktions-Mitarbeiter weiterhin zu jeder Zeit ihrer Arbeit nachgehen können.

Um die Versorgung mit Lebensmittel- und Arzneimittelverpackungen sowie Verpackungen für Medizinprodukte in Europa zu gewährleisten, sollten auch Transporte mit diesen Verpackungen und ihren Rohstoffen an den Grenzübergängen „Schnellspuren“ nutzen können.

Frankreich macht es bereits vor

Frankreich hat seine Ernährungsindustrie inklusive der Hersteller von Lebensmittelverpackungen bereits als „prioritäre Industrie“ eingestuft. Die IK hat die Bundesregierung bzw. den zuständigen Krisenstab gebeten, auch in Deutschland Verpackungen als „integralen Bestandteil und systemrelevante Produkte im Zusammenhang von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ einzustufen und sie damit den „kritischen Dienstleistungen“ im Rahmen der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz gleichzustellen.