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Geht dem Verpackungsdruck die Farbe aus?

Alarmiert durch Migration von Farbbestandteilen auf Füllgütern in bedruckten Lebensmittelverpackungen gab das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Studie in Auftrag, diesen Sachverhalt näher zu analysieren und die Notwendigkeit gesetzlichen Handlungsbedarfs festzustellen.

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Die damit verbundene Listung zulässiger Stoffe könnte für den Verpackungsdruck nicht nur zu erheblichen Problemen und finanziellen Belastungen führen, sondern auch zu einer Einschränkung der verfügbaren Bestandteile für die Farbherstellung.

Bedruckte Verpackungen sind allgegenwärtiger und unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens. Neben ihrer Funktion als Werbe- und Informationsträger dienen sie vorrangig als Schutzhülle für das jeweilige Füllgut. Besonders bedruckte Verpackungen für Lebensmittel müssen exzellente Barriereeigenschaften gegenüber äußeren Einflüssen aufweisen, um die Integrität und Haltbarkeit des Füllgutes dauerhaft sicherzustellen. Erfahren Sie mehr im eDossier “Geht dem Verpackungsdruck die Farbe aus?”.

Dennoch ist bei bedruckten Verpackungen ein Übergang von Substanzen aus dem Druckfarben- und Lackfilm auf das Lebensmittel nicht grundsätzlich auszuschließen. Da ein solcher Stofftransfer in der EU gesetzlich nicht im Detail für bedruckte Verpackungen geregelt ist, hat der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland die 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung initiiert.

Farbstoffmigration und gesetzlicher Handlungsbedarf

Die Gewährleistung der Reinheit und Sicherheit von Lebensmitteln ist eine zentrale Aufgabe des Verbraucherschutzes in Europa. Dabei kommt der bedruckten Verpackung mit ihrer Vielzahl an unterschiedlichen Materialien und Formen fundamentale Bedeutung zu, weil sie das Lebensmittel vor dem Eindringen nicht bestimmungsgemäßer Stoffe schützen soll.

Bedruckte Lebensmittelverpackungen sind jedoch nicht inert, sodass ein Übertritt von niedermolekularen Substanzen sowohl aus dem Verpackungsmaterial als auch aus der Bedruckung auf das Lebensmittel durch Migration nicht prinzipiell auszuschließen ist. Neben den als Verpackungsmaterial eingesetzten Substraten sowie den Druckfarben und Lacken gibt es allerdings noch weitere Migrationsquellen im Druckprozess, die zu einer Kontamination von Lebensmitteln führen können.

Der Nachweis von Druckfarben- und Lackbestandteilen wie Weichmachern, primären aromatischen Aminen, Gleitmitteln oder Fotoinitiatoren in Lebensmitteln ist hinreichend dokumentiert und hat mittlerweile die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit erlangt. Um die möglichen Gesundheitsrisiken für Konsumenten auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind in Europa diverse Gesetzesrichtlinien in Kraft, die die Migration im Lebensmittelverpackungsdruck reguliert.

In der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 werden die grundlegenden Anforderungen an bedruckte Verpackungsmaterialien für den direkten und indirekten Lebensmittelkontakt beschrieben, die sicherstellen sollen, dass keine Bestandteile an Lebensmittel in Mengen abgegeben werden, die die menschliche Gesundheit gefährden, das Lebensmittel unvertretbar verändern oder dessen organoleptische Eigenschaften beeinträchtigen.

Die EU-Verordnung Nr. 2023/2006 definiert Leitlinien für die gute Herstellungspraxis von bedruckten Verpackungsmaterialien im indirekten Lebensmittelkontakt, die  Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskontrollsysteme und Datendokumentationspflichten  umfassen. Beiden EU-Verordnungen ist gemein, dass ein konkreter Maßnahmenkatalog mit substanzspezifischen Vorgaben zum praxisgerechten Umgang mit Druckfarben und Lacken fehlt.

Die EU-Verordnung Nr. 10/2011, auch als Plastics Implementation Measure (PIM) bekannt, gibt dagegen dem Anwender einen detaillierten Leitfaden an die Hand, mit einer Positivliste von Substanzen in Anhang 1, die zur Herstellung von Verpackungsmaterialien aus Kunststoff im direkten und indirekten Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen.

Für die in dieser Positivliste aufgeführten Substanzen sind entweder spezifische Migrationsgrenzwerte, sogenannte SMLWerte, oder aber bei deren Fehlen ein allgemeiner spezifischer Migrationsgrenzwert von 60 mg/kg Lebensmittel festgeschrieben. Diese Verordnung ist aber nur bedingt auf Druckfarben und Lacke anwendbar, da sie auf Verpackungsmaterialien aus Kunststoff abzielt und nicht auf Rohstoffe zu ihrer Bedruckung. Laden Sie sich das komplette eDossier “Geht dem Verpackungsdruck die Farbe aus?” direkt im Shop runter.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmalig in der Flexo+Tief-Druck Ausgabe 3-2014.