Actega

Kaschierklebstoffe ohne Bisphenol A und Epoxysilan

Actega verbannt die Komponenten Bisphenol A und Epoxysilan aus seinen Kaschier-Klebstoffen (Quelle: Actega)

Actega, Hersteller von Speziallacken, Farben und Klebstoffen für die Druck- und Verpackungsindustrie, verzichtet nach eigenen Angaben zukünftig bei der Herstellung seiner Kaschierklebstoff-Serie ACTEbond auf die Komponenten Bisphenol A und Epoxysilan. Damit möchte das Unternehmen einen Beitrag leisten, dass flexible Verpackungen für Lebensmittel, Tiernahrung, Kosmetika und Haushaltswaren frei von potenziell gefährlichen Chemikalien sind.

Hintergrund

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Bisphenol A (BPA)
weist bei langfristiger Aufnahme im Tierversuch eine hormonähnliche Wirkung auf, die beispielsweise die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen kann. Eine gesundheitsschädliche Wirkung für Menschen wurde jedoch, unter anderem aufgrund der geringen Aufnahmemengen, bislang nicht nachgewiesen. Durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA wurde BPA aufgrund der identifizierten hormonell schädigenden Eigenschaften, auf die Liste besonders besorgniserregender Substanzen aufgenommen.

In Europa ist BPA bereits seit 2011 für Trinkgefäße und Flaschen für Säuglinge und Kleinkinder verboten. Weitere gesetzliche Einschränkungen für BPA in Lebensmittelverpackungen werden in EU und in der Schweiz bereits diskutiert. In Frankreich ist der Einsatz von BPA bei Getränkedosen seit 2014 aus Verbraucherschutzgründen nicht mehr erlaubt.

Am 01. Oktober 2020 hat Deutschland bei der ECHA die Absicht zur Beschränkung von BPA bekanntgegeben. Das Beschränkungsdossier wird nun bis Oktober 2021 erarbeitet und bei der ECHA eingereicht.

Ein Lack oder Klebstoff ohne BPA als Ausgangsstoff wird als BPA-NI (BPA non-intent) bezeichnet. Das heißt, dass BPA nicht absichtlich zum Produkt hinzugefügt wird. In der Rezeptur werden nur Rohstoffe eingesetzt, bei denen die Abwesenheit von BPA in Konformitätserklärungen bestätigt ist.

Epoxysilan
Ein weiteres Beispiel für Substanzen in diesem Fokus sind die Haftvermittler Glymo und Glyeo, die in Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Diese beiden Substanzen gehören zu den Epoxysilanen und sind aufgrund ihrer Eigenschaften in vielen Produkten zur Herstellung von Verpackungen im Lebensmittelkontakt zu finden.

Im Jahr 2017 hat die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Glymo ([3‐(2,3‐epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane) als potenziell genotoxisch eingestuft. Durch die sehr geringe Exposition sieht die EFSA derzeit keinen Anlass für Sicherheitsbedenken.

Durch die EU wird an einem gesetzlichen Rahmen zur Verwendung von Glymo und ähnlichen Epoxysilanen gearbeitet. Bislang wurde dazu kein offizieller Entwurf veröffentlicht.  Aber es ist möglich, dass Glymo und ähnliche Epoxysilane in Zukunft weiter reguliert werden.