Kaspar Walter – Etiketten entsprechen der neuen Verordnung zur Gefahrstoffkennzeichnung

Am 1. Juni 2015 trat die neue Verordnung zur Gefahrstoffkennzeichnung 2015 (CLP/GHS) in Kraft. Das wichtigste Ziel der Verordnung: Verbraucher sollen die Gefahrenmerkmale chemischer Stoffe deutlich zur Kenntnis nehmen können. Dazu wurde die Gestaltung der Kennzeichnungsschilder vereinheitlicht. Farben, Formate und Platzierung der Informationen sind jetzt genau definiert.

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Kaspar Walter, Hersteller von Galvanoanlage und Verbrauchsmaterialien-Anbieter für die Tiefdruckformfertigung, hat seine Produktetiketten nach diesen Vorgaben abgeändert. Die Etiketten entsprechen jetzt den gültigen Sicherheitsvorschriften und erfüllen alle Anforderungen von CLP/GHS.

Neben dem Sicherheitsgewinn profitieren unsere Kunden damit auch von eine Beschleunigung der Information und einer Vereinfachung des Bestellvorgangs. Die neuen Etiketten sind mit den geforderten roten Gefahrensymbolen anstelle der bislang orangefarbenen gestaltet. Zudem findet man in der unteren rechten Ecke des Etiketts einen QR-Code. Wird der QR-Code mit dem Smartphone eingescannt, gelangt man automatisch zum aktuellen Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts.