IK – „Strohhalm-Verbot“ löst das Problem der Meeresverschmutzung nicht
von Ansgar Wessendorf,
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. lehnt die von der EU Kommission vorgeschlagenen Verbote von ausgewählten Kunststoffprodukten ab.
Nach Einschätzung von IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Bruder hat die EU Kommission mit ihrer weitreichenden Plastics Strategy sämtliche Akteure der Wertschöpfungskette im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufführung in die Pflicht genommen. Jedoch: „Mit dem Verbot einzelner Produkte, wie beispielsweise Strohhalme aus Kunststoff, wird dieser ganzheitliche Ansatz, den auch unsere Industrie überzeugt mitträgt, über Bord geworfen. Statt echter nachhaltiger Sammel- und Verwertungslösungen, statt Ressourceneffizienz und statt Aufklärung der Verbraucher über nachhaltigen Konsum und umweltgerechten Umgang mit unvermeidbarem Abfall wird jetzt eine unnötige Symbolpolitik betrieben.“
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Produktverbote schaffen kein grundsätzliches Verständnis
Wenn es darum geht, das Bewusstsein der Menschen für einen schonenden Umgang mit Ressourcen aller Art zu schärfen und ihr Verhalten langfristig zu verändern, sind Verbote kaum der richtige Weg. Sie schaffen kein wirkliches Verständnis für nachhaltigen Konsum und umweltbewusstes Verhalten. Ökobilanzielle oder auch funktions- bzw. verwendungsspezifische Aspekte zum Beispiel bei der Bewertung von Einweggeschirr bleiben bei pauschalen Produktverboten gänzlich unberücksichtigt. „Das Verbot einzelner Produkte ist aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber sollte sich vielmehr um die Rahmenbedingungen der Kreislaufführung kümmern und letztendlich das Littering generell stärker sanktionieren“, so Dr. Bruder.
EU-Unterstützung für Schwellenländer und Deponieverbot von Kunststoffabfällen
Etwa 80% des weltweiten Plastikmülls in den Meeren wird von Ländern aus Asien eingetragen, etwa 0,02% kommt aus Deutschland und etwa 1% aus Europa. Daher sollte die EU vor allem diejenigen Schwellenländer beim Aufbau von nachhaltigen Abfallwirtschaftsstrukturen unterstützen, die erheblich zum globalen Problem beitragen.
Aber auch innerhalb der EU sollte sich nach Auffassung der IK die EU-Kommission besser mit der konsequenten Umsetzung bestehender Abfallgesetze in allen EU-Mitgliedsstaaten und mit einem EU-weiten Deponieverbot von Kunststoffabfällen befassen. Kunststoffe sind viel zu wertvoll für die Deponierung. Und die Erfahrungen zeigen, dass EU-Mitgliedsstaaten, die ein Deponieverbot erlassen haben, auch die besten Ergebnisse beim Kunststoffrecycling aufweisen.
Single use – Ein irreführender Begriff
Der IK hält die Bezeichnung „Single use plastics“, vor allem auch in der deutschen Übersetzung, für einen irreführenden Begriff für eine Vielzahl von Anwendungen. Dabei wird nicht selten der Eindruck erweckt, dass es sich bei Einwegprodukten generell um zu vermeidende „Wegwerf-Produkte“ handelt. Die Einmalverwendung ist jedoch häufig das sinnvolle Ergebnis einer besonderen Anforderung an die Eigenschaften und Hygiene eines Produktes, die oft nur Kunststoffanwendungen erfüllen können wie beispielsweise Blutbeutel, Einmallinsen oder Verpackungen für Frischfleisch.