Die NürnbergMesse hat gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung und den bayerischen Messegesellschaften ein tragfähiges Hygienekonzept entwickelt. Die Basis hierfür ist das in Bayern gültige inzidenzwert-unabhängige Rahmenhygienekonzept für Messen und Ausstellungen sowie das byerische Gaststättenhygienekonzept.
Das Hygienekonzept für die Messe im Überblick:
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1,5 Meter Sicherheitsabstand
Maskenpflicht Indoor: Medizinische Gesichtsmaske für Personen ab 6 Jahren.
Ausnahmen von der Indoor-Maskenpflicht: An festen Sitz- oder Stehplätzen, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Hierunter fällt auch die Beratungssituation am Messestand.
Outdoor keine Maskenpflicht
Ausnahme von der Outdoor-Maskenpflicht: Eingangs- und Begegnungsbereiche, bei denen es zu einer sogenannten Flaschenhalsbildung kommen und dadurch der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Registrierungspflicht zur Nachverfolgbarkeit von Kontakten
Besucherzutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen („3G“)
Das Hygienekonzept für Gastronomie und Catering im Überblick:
FFP2-Masken sind nicht mehr verpflichtend, medizinische Gesichtsmasken sind der neue Standard für alle Aussteller und Besucher.
Bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5m kann Indoor in Gesprächssituationen an festen Sitz- und Stehplätzen die Maske abgenommen werden, Outdoor besteht keine Maskenpflicht mit Ausnahme von „Flaschenhalssituationen“, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
PCR-Tests sind 48h, Antigen-Schnelltests weiterhin 24h gültig.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Messebesucher
Für Einwohner aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gelten aktuell keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.